Kanzlei Dr. Mihm – Bochum

Guter Rat kann zwar nicht kostenlos sein,

aber so teuer wie Sie vielleicht denken, ist ein Rechtsanwalt vermutlich nicht

Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen offen und vor allen Dingen schon bei unserem ersten Treffen Kosten, die Ihnen voraussichtlich entstehen werden. Ich erstelle Ihnen auch eine detaillierte erste Abschätzung.

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das Gebühren bis zu 190 € zzgl. USt. vorsieht.

Für eine gerichtliche Vertretung dürfen die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unterschritten werden, sie richten sich dabei nach dem Wert des Streitgegenstandes, z. B. nach der Höhe eines Geldbetrages, um den es geht. In der Regel lege ich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch für die außergerichtliche Vertretung zugrunde, so rechnen auch die Rechtsschutzversicherungen ab.  Ist keine Vertretung, aber eine weitergehende, ggf. auch länger angelegte Beratungstätigkeit erforderlich, vereinbare ich mit Ihnen ein individuelles Honorar.

Mein Service

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, hole ich bei Ihrer Versicherung zunächst die Deckungszusage ein. Weiterhin erledige ich kostenfrei für Sie alle anfallende Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Ebenfalls kostenfrei für Sie übernehme ich auch die direkte Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wenn Sie sich eine anwaltliche Vertretung finanziell nicht leisten können, beantrage ich für Sie in gerichtlichen Verfahren bei Erfolgsaussicht eine Prozesskostenhilfe, die die Gerichtskosten und die Anwaltskosten erstattet.

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